3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese ihm am 12. November 2024 zugestellte Verfügung am 21. November 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit den folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 08.11.2024 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter sei der Beschwerdeführer unverzüglich aus der Haft zu entlassen unter gleichzeitiger Anordnung folgender Ersatzmassnahmen: