427, Frage 179). Nachdem die Mitbeschuldigte es offenbar mindestens für möglich erachtete, der Beschuldigte sei für die Verletzungen des Beschwerdeführers verantwortlich und auch den Wunsch äusserte, einen Neustart ohne ihn in einem Mutter-Kind-Haus zu versuchen (act. 248, 24.07.2023, 15:00), - 13 - erscheint eine klare Straflosigkeit des Beschuldigten in dieser Hinsicht – ohne dem Sachgericht vorzugreifen – nicht gegeben.