254, 21.07.2023, 13:45). Er äussere zudem, nicht zu wissen, wie er den Beschwerdeführer halten soll (act. 244, 29.07.2023, 12:47) und habe den Beschwerdeführer im Bett und im Kinderwagen falsch gelagert (act. 243, 30.07.2023, 13:45). Ausserdem scheint der Beschuldigte den Beschwerdeführer zu verschiedenen Tageszeiten wiederholt unter Einfluss von Cannabis besucht oder während des Besuchs Cannabis konsumiert zu haben. Dies ist insofern relevant, als der Beschuldigte auch in diesem Zusammenhang teilweise als nervös, verwirrt, angespannt und unsicher im Handling des (weinenden) Beschwerdeführers beschrieben wurde (act. 253, 21.07.2023, 17:00; act. 241, 31.07.2023, 18:00;