245, 28.07.2023, 15:00). Auch wehrte er sich bereits am Tag nach dem Eintritt des Beschwerdeführers gegen die umfassende medizinische Abklärung der Verletzungen und spielte deren Schwere herunter, indem er u.a. äusserte, die Untersuchungen würden für den Beschwerdeführer eine grössere Qual darstellen als die Verletzungen selbst (act. 256, 20.07.2023, 18:00). Hinsichtlich der Betreuung des Beschwerdeführers wurde zudem festgehalten, der Beschuldigte wirke im Umgang nicht besonders liebevoll, versuche die Schuld im Gespräch mit Pflegepersonal immer auf andere abzuwälzen und werde im Tonfall schnell laut (act. 254, 21.07.2023, 13:45).