4.4.2. Gemäss übereinstimmenden Aussagen des Beschuldigten und der Mitbeschuldigten war es der Beschuldigte, der die Hämatome des Beschwerdeführers am Abend des 18. Juli 2023 beim Wickeln entdeckte. Konkret gab er an, es habe sich um mehrere blau-schwarze Flecken gehandelt, die danach ausgesehen hätten, als wäre der Beschwerdeführer "fest gepackt" worden. Der Beschwerdeführer habe beim Wickeln angefangen zu weinen. Er habe allerdings nicht den Eindruck gehabt, dass er Schmerzen gehabt habe. Der Beschuldigte gab zudem an, schockiert gewesen zu sein (act. 439 f., Fragen 14, 19, 20 und 21).