203, 209, 222), was im Rahmen des am 21. Juli 2023 von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau angeordneten fo- rensisch-klinischen Untersuchs und dem in diesem Zusammenhang erstellten Gutachten vom 21. September 2023 bestätigt wurde (act. 43). Unbestritten ist weiter die gutachterliche Feststellung, dass die entsprechenden Hämatome aufgrund ihrer Lokalisation, Form und Ausprägung beim im - 10 -