, Fragen 19, 25, 26, 28 und 29). Trotz der Befürchtung innerer Verletzungen und der starken Schmerzen des neugeborenen Beschwerdeführers verzichtete die Beschuldigte offenbar darauf, umgehend medizinische Hilfe aufzusuchen und wandte sich stattdessen erst am Nachmittag des nächsten Tages telefonisch an den Kinderarzt (act. 411, Frage 30), welcher die Zuweisung ans K._____ vornahm. Sie - 11 -