4.4.2. So gab die Beschuldigte anlässlich ihrer Einvernahme etwa an, am Abend des 18. Juli 2023 "blau-violette" und "wie Fingerabdrücke" aussehende Hämatome am Körper des Beschwerdeführers entdeckt zu haben. Konkret führte sie aus, sie habe Entsetzen empfunden und habe gewusst, dass bei einem Gang ins K._____ die Kinderschutzgruppe informiert werden würde, was verständlich sei. Es sei ihr wichtig gewesen, zu wissen, dass die Verletzungen lediglich oberflächlich seien. Der Beschwerdeführer habe Schmerzen am linken Arm gehabt und diesen nicht richtig bewegt. Er habe zudem sehr laut geweint (act. 409 ff., Fragen 19, 25, 26, 28 und 29).