Der Beschwerdeführer habe sehr stark geweint und anhand seiner Schreie habe sie den Eindruck bekommen, dass er Schmerzen habe. Sie habe den Beschwerdeführer am folgenden Morgen beobachten und sehen wollen, wie sich die Hämatome entwickelten. Am Nachmittag habe sie den Kinderarzt informiert und ihm Fotos geschickt. Man habe ihr mitgeteilt, sie solle ins K._____ gehen, was sie getan habe (act. 410 f., Fragen 28-31).