Frage 81). Weiter gab die Beschuldigte an, sie habe den Beschwerdeführer vor der Übergabe an D._____ gewickelt und umgezogen, wobei sie keine Verletzungen bemerkt habe (act. 416, Fragen 75 f.). Sie habe den Beschwerdeführer später abgeholt. Der Beschwerdeführer habe geschrien, einen roten Kopf gehabt und geweint. Ihr sei ein roter Punkt am Auge aufgefallen. Ansonsten sei er gestresst und aufgewühlt gewesen. Zuhause habe er einen Schoppen bekommen und sei eingeschlafen, danach sei alles wieder gut gewesen (act. 417 f., Fragen 83 ff.). Als der Mitbeschuldigte nachhause gekommen sei, habe sie sich zur Arbeit begeben.