4.2. Unbestritten wurden beim Beschwerdeführer anlässlich seines Eintritts ins K._____ am 19. Juli 2023 Hämatome an mehreren Körperstellen (Rücken linksseitig halbrund, an beiden Armen, kleines Hämatom am Auge links, kleines Hämatom unterhalb des linken Mundwinkels [laut Beschuldigter vorbestehend]) festgestellt (act. 203, 209, 222), was im Rahmen des am 21. Juli 2023 von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau angeordneten fo- rensisch-klinischen Untersuchs und dem in diesem Zusammenhang erstellten Gutachten vom 21. September 2023 bestätigt wurde (act.