unklaren Beweislage untersagt, der Beweiswürdigung des Gerichts vorzugreifen (vgl. BGE 143 IV 241 E. 2.3.2 mit Hinweisen). 4. 4.1. Der einfachen Körperverletzung macht sich strafbar, wer vorsätzlich einen Menschen in nicht schwerer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt (Art. 123 Ziff. 1 StGB). Wird die Tat an einer wehrlosen oder schutzbefohlenen Person, namentlich an einem Kind begangen, wird der Täter von Amtes wegen verfolgt (Art. 123 Ziff. 2 Abs. 3 StGB).