Die Verlaufseinträge des Pflegepersonals in den Krankenunterlagen des Beschwerdeführers liessen auf eine Überforderung der Eltern schliessen, was eine häufige Ursache von Kindesmisshandlungen darstelle und den Tatverdacht gegen die Eltern weiter erhärte (Beschwerde, Rz. 26). Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau habe die Einvernahmen delegiert und dadurch keinen persönlichen Eindruck der Beschuldigten gewonnen, was der für eine Einstellung des Verfahrens notwendigen Feststellung einer klaren Straflosigkeit widerspreche (Beschwerde, Rz. 27).