__ gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO einzustellen (angefochtene Verfügung, Rz. B.1.). 2.2. Der Beschwerdeführer argumentiert, die beschuldigten Eltern des Beschwerdeführers seien am 8. September 2023 von der Kantonspolizei Aargau delegiert einvernommen worden. Da die beiden D._____ zumindest indirekt als Täterin beschuldigt hätten, habe er eine Strafanzeige eingereicht und Strafantrag gegen diese gestellt. D._____ sei in der Folge im Verfahren ST.2023.5550, mithin im selben Verfahren, in welchem er Strafantrag gegen sie gestellt habe, als Auskunftsperson befragt worden.