Bei gegebener Aktenlage sei nicht mit einer gerichtlichen Verurteilung der Beschuldigten zu rechnen. Vielmehr müsse davon ausgegangen werden, dass ein Gericht im Fall einer Anklageerhebung die Aussagen der Beschuldigten als glaubhaft einstufen und die Beschuldigte mit Blick auf die fehlenden objektiven Beweise sowie die gesamte Situation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den vorliegenden Anklagepunkten freisprechen würde. Entsprechend sei das Verfahren gegen die Beschuldigte wegen einfacher Körperverletzung an einer wehrlosen oder schutzbefohlenen Person und Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht vom 18. Juli 2023 in Y._____ gestützt auf Art.