3. 3.1. Mit Eingabe vom 18. November 2024 erhob der Beschwerdeführer gegen die ihm am 6. November 2024 zugestellte Einstellungsverfügung bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit den folgenden Anträgen: -3- " 1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 30.10.2024 aufzuheben und die Sache sei zur weiteren Behandlung an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zurückgewiesen 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST)."