1.3. Mit Verfügung vom 26. Juli 2023 setzte das Familiengericht Lenzburg den Vertreter des Beschwerdeführers als dessen Prozessbeistand für das Strafverfahren ST.2023.5550 der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ein. 1.4. Am 13. Oktober 2023 reichte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eine weitere Strafanzeige gegen D._____ ein und stellte Strafantrag. 2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verfügte am 30. Oktober 2024 die Einstellung des Verfahrens gegen die Beschuldigte. Diese Einstellungsverfügung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 1. November 2024 genehmigt.