87 Abs. 1 StPO). Gibt die beschuldigte Person gegenüber den Strafverfolgungsbehörden als Zustellanschrift die Adresse ihres Verteidigers an, erfolgt die Zustellung der Vorladung rechtsgültig an diese Adresse mit Kopie an den Anwalt selber (Urteile des Bundesgerichts 6B_328/2020 vom 20. Mai 2021 E. 2.2.3; 6B_673/2015 vom 19. Oktober 2016 E. 1). 3.2. Art. 88 Abs. 1 StPO statuiert die Voraussetzungen, unter denen eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann. Die Zustellung -7-