2.3. Die Vorinstanz führt in der Beschwerdeantwort vom 26. November 2024 aus, das Gesuch um rechtshilfeweise Zustellung der Verfügung vom 16. September 2024 sowie der Vorladung vom 18. Juni 2024 an das Bundesamt für Justiz sei am 24. September 2024 erfolgt. Die Bestätigung der Zustellung sei ausstehend. Gemäss dem Rechtshilfeführer des Bundes sei bei rechtshilfeweisen Zustellungen nach Russland mit einer Dauer von zwischen 5 und 14 Monaten zu rechnen. Aufgrund der unbekannten Zeitdauer könnte eine Verhandlung frühestens in 14 Monaten angesetzt werden.