2. Die Beschwerdeführerin 1 sei ordnungsgemäss rechtshilfeweise zu der neu festzusetzenden Hauptverhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht vorzuladen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt)." Sie stellten zudem folgenden prozessualen Antrag: " 4. Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme sei die Sistierung des vereinigten Verfahrens ST.2024.29/31 bis zur ordnungsgemässen rechtshilfeweisen Zustellung der Vorladung zur Hauptverhandlung an die Beschwerdeführerin 1 anzuordnen."