c StPO) erfolgen werden (Dispositiv-Ziffer 2). Aus der Verfügung vom 12. November 2024 ging hervor, dass das Verfahren gegen die Beschwerdeführerin 1 zusammen mit demjenigen gegen den Mitbeschuldigten C._____ (ST.2024.31) behandelt werden sollte. 3. 3.1. Gegen diese ihnen am 14. November 2024 zugestellte Verfügung vom 12. November 2024 erhoben die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 am 20. November 2024 Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Dispositivziffer 2 der Verfügung der Verfahrensleitung des erstinstanzlichen Gerichts vom 12. November 2024 betreffend Zustellungsdomizil und öffentliche Bekanntmachung sei aufzuheben.