4.4.2.4. Die angefochtene Verfügung wurde am 11. Januar 2024 erlassen (act. 1307 ff.). Zum damaligen Zeitpunkt ging die Vorinstanz davon aus, dass die Hauptverhandlung am 18. Januar 2024 stattfinden würde. Diese wurde jedoch abgesagt (act. 1356 ff.). Die Verhandlung soll neu am 15. August 2024 stattfinden. Die Weiterleitung der Briefe wurde bereits ab September 2023 verweigert. Demnach würde dem Beschwerdeführer untersagt, seinen Kindern während ca. 11 Monaten Briefe, mit welchen er seine Sehnsucht nach ihnen zum Ausdruck bringen will, zu schreiben, was einen grossen Eingriff in seine Grundrechte darstellt.