Am 29. Juni 2023 sollte vor den Schranken der Vorinstanz die Hauptverhandlung stattfinden (act. 978 ff.). Der Beschwerdeführer ist jedoch unentschuldigt nicht erschienen (act. 1142). Die Hauptverhandlung wurde daher neu auf den 18. Januar 2024 festgesetzt (act. 1147 f.). Der Beschwerdeführer wurde in der Folge bei der Einreise in die Schweiz aus Pristina am 31. August 2023 verhaftet (act. 1173) und anschliessend wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft versetzt, wo er sich weiterhin aufhält -8-