und des mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage schuldig gemacht zu haben. Insbesondere soll der Beschwerdeführer seine Ehefrau erpresst, angeschrien, zu Boden geschubst, geschlagen, getreten, sie und ihre Familie mit dem Tode bedroht sowie bei ihr psychische Probleme verursacht haben. Er soll unnötige Gegenstände im Internet bestellt und Geld von ihr zur Begleichung der Rechnungen verlangt haben. Seine Kinder sollen sein Verhalten mitangehört und -angese- hen haben. Wenn der Sohn zum Schutz der Mutter interveniert habe, soll der Beschwerdeführer ihn weggestossen und angeschrien haben.