4.3. Betreffend öffentliches Interesse ist darauf hinzuweisen, dass die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau dem Beschwerdeführer in der Anklageschrift vom 8. November 2022 vorwirft, sich u.a. der qualifizierten Erpressung, der mehrfachen einfachen Körperverletzung zum Nachteil eines Ehegatten, der mehrfachen Drohung zum Nachteil eines Ehegatten, der mehrfachen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, des mehrfachen Betrugs -6-