Jedes Verschulden, so geringfügig es sein mag, schliesst indessen die Wiederherstellung aus. Es gilt wie oben erwähnt ein strenger Massstab und eine sorgsame Person hätte vorliegend den Einvernahmetermin nicht versäumt. Was die von der Beschwerdeführerin angeführte, angeblich nicht gewahrte Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so lässt sich diese damit begründen, dass auf Einsprache hin ein Gericht mit voller Kognition und unter Beachtung der für das Strafverfahren geltenden Mindestrechte über den erhobenen Vorwurf entscheidet.