3. 3.1. Gegen diese ihr am 9. November 2024 zugestellte Verfügung erhob A._____ mit Eingabe vom 18. November 2024 (Postaufgabe) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau. 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 2. Dezember 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: