2.2. Am 30. Oktober 2024 reichte die Beschwerdeführerin den Grossteil der von der Kantonalen Staatsanwaltschaft verlangten Unterlagen ein und stellte im selben Zusammenhang ein Siegelungsbegehren. 2.3. Mit Verfügung vom 1. November 2024 wies die Kantonale Staatsanwaltschaft das Siegelungsbegehren der Beschwerdeführerin ab. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 15. November 2024 erhob die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde gegen die ihr am 5. November 2024 zugestellte Verfügung vom 1. November 2024 und stellte folgende Anträge: