2.4. Sieht man im Schreiben der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 9. November 2023 keinen abschlägigen Erledigungsentscheid, ist es als ein blosser (vom Beschwerdeführer auch erbetener) Hinweis darauf zu verstehen, wie der Antrag auf Gewährung der amtlichen Verteidigung vom 3. November 2023 im Falle des Festhaltens zu verbessern sei.