Situation ergänzt worden. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten habe mit Verfügung vom 6. November 2024 die Frage, ob die Voraussetzungen für eine amtliche Verteidigung gegeben seien, bejaht. Diese Voraussetzungen seien auch schon per 3. November 2023 erfüllt gewesen, weshalb die amtliche Verteidigung rückwirkend per 3. November 2023 hätte gewährt werden müssen.