Zwar scheint die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau mit ihrer Formulierung, Rechtsanwalt André Kuhn mit Wirkung ab 15. Oktober 2024 als amtlichen Verteidiger einzusetzen, beim Beschwerdeführer den falschen Eindruck erweckt zu haben, dass sie und nicht die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten über den Beginn des amtlichen Verteidigungsverhältnisses entschieden habe, weshalb es ausreichend sei, ihre Verfügung mit Beschwerde anzufechten. Dies ist aber nicht relevant, weil (wie sogleich zu zeigen ist) die Beschwerde nicht nur als gegen die Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 6. November 2024 gerichtet