- Drittens bildeten die Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 6. November 2024 und die Verfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 6. November 2024 eine Einheit. Wenn er die Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 6. November 2024 mit dem Antrag angefochten habe, dass Rechtsanwalt André Kuhn rückwirkend per 3. November 2023 als amtlicher Verteidiger einzusetzen sei, sei damit auch "das Schreiben" der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 6. November 2024 erfasst (Rz. 7).