- Zweitens habe die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau in ihrer Verfügung vom 6. November 2024 nicht nur bestimmt, wer sein amtlicher Verteidiger sein soll, sondern auch den Zeitpunkt von dessen Einsetzung. Mit Beschwerde gegen diese Verfügung könne er daher auch das Einsetzungsdatum anfechten (Rz. 6). -5-