1. 1.1. 1.1.1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Beschwerde (Antrag Ziffer 1) die Aufhebung der Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 6. November 2024 und die rückwirkende Einsetzung von Rechtsanwalt André Kuhn als sein amtlicher Verteidiger per 3. November 2023. Im Rahmen der Begründung (Rz. 5) führte er aus, dass die Einsetzung von Rechtsanwalt André Kuhn als amtlicher Verteidiger nicht beanstandet werde, sondern nur der Einsetzungszeitpunkt (15. Oktober 2024 anstelle von 3. November 2023).