3.4. Mit Verfügung vom 24. Januar 2025 zog die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten als Partei in das Beschwerdeverfahren mit ein. Diese beantragte mit Stellungnahme vom 28. Januar 2025 unter Kostenfolgen die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: