" 1. Die Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 6. November 2024 sei aufzuheben und der Unterzeichnete sei rückwirkend per 3. November 2023 als amtlicher Verteidiger einzusetzen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zu Lasten des Staats. Prozessualer Antrag: 3. Die Akten der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau (OSTA.2024.1309) seien beizuziehen."