2.2. Gestützt auf das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten verfügte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 6. November 2024 Folgendes: " lic. iur. André Kuhn, Rechtsanwalt, […], wird mit Wirkung ab 15. Oktober 2024 als amtliche Verteidigung von A._____ eingesetzt." Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer nach eigenem Bekunden am 8. November 2024 zugestellt. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 15. November 2024 erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen Beschwerde: