7.2. Der Beschwerdeführer macht hinsichtlich möglicher Ersatzmassnahmen geltend, dass er den Zeugen D._____ nicht kenne und ein Kontaktverbot leicht zu installieren und zu überprüfen sei. Ein solches gewährleiste, dass der Beschwerdeführer den Zeugen nicht beeinflussen könne. Im Übrigen wird zur Verhältnismässigkeit in zeitlicher Hinsicht geltend gemacht, dass bei einem Diebstahlversuch nicht von der Höchststrafe ausgegangen werden könne. Für die Durchführung der ausstehenden - 12 - Zeugenbefragung von D._____ und der Konfrontationseinvernahme sowie die Erstellung eines DNA-Profils sei ein Monat ausreichend.