Gemäss Polizeirapport vom 4. November 2024 wurden der Beschwerdeführer und C._____ vor Ort angehalten. Der Beschwerdeführer habe an beiden Händen diverse Fingerschnitte aufgewiesen. Beim Eingang zum B._____ seien Einbruchsspuren festgestellt worden (Türrahmen der Schiebetüre herausgerissen, Seitenfenster Fliegengitter abgerissen). Der Melder habe angegeben, dass er die beiden Personen immer im Blick gehabt habe und sicher sei, dass die Polizei die Richtigen verhaftet habe. Das im Vorfeld angegebene Signalement passe zu den beiden Festgenommenen.