versucht habe, ins B._____ einzudringen. Insbesondere seien im Eingangsbereich des B._____ Einbruchsspuren festgestellt worden. Der Beschwerdeführer und C._____ hätten sich in unmittelbarer Nähe des Eingangsbereichs aufgehalten. Die Hände des Beschwerdeführers hätten Schnittverletzungen aufgewiesen, während an einer Abdeckung/Schiene am Tatort Blutanhaftungen festgestellt worden seien. Zudem habe der Zeuge D._____ angegeben, dass er von seiner Terrasse beobachtet habe, wie der Beschwerdeführer und C._____ versucht hätten, ins B._____ einzudringen. Die Ausrichtung der Terrasse des Zeugen sei noch abzuklären.