3. 3.1. 3.1.1. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau bejahte das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts auf versuchten Diebstahl gemäss Art. 139 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB. Es würden konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Beschwerdeführer zusammen mit C._____ -4-