Dies auch dann nicht, wenn man mit der Beschwerdeführerin davon ausgeht, dass der Beschuldigte nicht berechtigt war, den Lift zu benutzen, und dies auch wusste. Wer jemanden im Rahmen eines sozialadäquat geführten Streits wenige Minuten aufhält, macht sich grundsätzlich auch dann nicht der Nötigung schuldig, wenn er sich nicht im Recht befindet oder wenn er den Streit gar im Wissen darum, nicht im Recht zu sein, aus rein provokativen Gründen vom Zaun bricht. Nicht jedes provokative oder bemühende Verhalten, welches einer anderen Person aufgezwungen wird, stellt nämlich eine Nötigung dar. Weshalb es sich -9-