Der auf diese Art und Weise geführte und wohl nicht länger als wenige Minuten andauernde Streit dürfte zwar für die Beschwerdeführerin, die diesen Streit sicherlich nicht gesucht hat, bemühend und ärgerlich gewesen sein. Der vom Beschuldigten dabei aufgebaute Druck ist aber nicht annähernd vergleichbar mit einer Situation, in welcher er zur Erreichung seines Ziels auf Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile gesetzt hätte, weshalb darin keine Nötigung zu sehen ist. Dies auch dann nicht, wenn man mit der Beschwerdeführerin davon ausgeht, dass der Beschuldigte nicht berechtigt war, den Lift zu benutzen, und dies auch wusste.