Dies auch deshalb nicht, weil der Beschuldigte bereits nach kurzer Zeit nachgab, führte die Beschwerdeführerin gegenüber der Kantonspolizei Aargau (gemäss deren Rapport vom 27. August 2024) doch selbst aus, dass der Beschuldigte die Lifttüre "vielleicht" zwei Minuten blockiert habe. Dass sich die Beteiligten dabei im Bereich der Türöffnung offenbar derart nahe gegenüberstanden, dass die Beschwerdeführerin dies als bedrohlich empfand, ändert am Gesagten nichts.