sich beide Seiten zwar nahe gegenüberstanden, sich ansonsten aber ähnlich wie bei einem rein verbal geführten Streit durchzusetzen versuchten. Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann, indem sie den Beschuldigten nicht in den Lift liessen und mit der Polizei drohten, der Beschuldigte, indem er mit seinem Fuss ein Schliessen der Lifttüre verhinderte. Der Streit unterschied sich hinsichtlich seines Verlaufs nicht wesentlich von einem (typischerweise zu keinen Weiterungen führenden) Bagatellstreit, wie er häufig vorkommen dürfte, wenn Uneinigkeit darüber besteht, ob eine wartende Person noch in einen Lift zu lassen ist.