Die Blockade der Lifttüre zielte aber offensichtlich nicht darauf ab, die Beschwerdeführerin an der Benutzung des Lifts zu hindern oder sie darin festzusetzen, sondern einzig darauf, auch in den Lift gelassen zu werden, was – wie dem von der Beschwerdeführerin eingereichten Foto unschwer zu entnehmen ist – die Beschwerdeführerin oder ihr Ehemann verhinderten, indem sie sich in der Türöffnung entsprechend positionierten. Weil es bei diesem weitgehend passiven, sich gegenseitig blockierenden Verhalten aller Beteiligten blieb und es auch nicht ansatzweise zu Gewalttätigkeiten oder Drohungen kam, ist von einem noch mit sozialadäquaten Mitteln ausgetragenen Streit auszugehen, bei welchem