oder zu verlassen. Die Blockade der Lifttüre zielte aber offensichtlich nicht darauf ab, die Beschwerdeführerin an der Benutzung des Lifts zu hindern oder sie darin festzusetzen, sondern einzig darauf, auch in den Lift gelassen zu werden, was – wie dem von der Beschwerdeführerin eingereichten Foto unschwer zu entnehmen ist – die Beschwerdeführerin oder ihr Ehemann verhinderten, indem sie sich in der Türöffnung entsprechend positionierten.