Sie seien dem Beschuldigten völlig ausgeliefert gewesen. Er habe die Dauer des Gefangenseins bestimmt. Sein Kopf und die Schnauze seines Hundes seien nicht einmal 20 cm entfernt gewesen. Er habe darauf bestanden, im Lift mitzufahren. Das sei absolut undenkbar gewesen, weil der Lift direkt in die Wohnung geführt habe. Der Beschuldigte sei echauffiert gewesen und die Hunde hätten vor der Haustüre miteinander gerauft. Dies sei Nötigung gewesen. Der Wunsch des Beschuldigten mitzufahren, habe als Drohung verstanden werden müssen.