2.4. Die Beschwerdeführerin bestritt mit Stellungnahme vom 20. Januar 2025 die Feststellung, dass es "nur kurz" gedauert habe. Der Beschuldigte habe sie bereits ins Treppenhaus bis zum Lift verfolgt und sei in dieser Zeit mehrmals gebeten worden, umzukehren. Auch als er die Lifttüre blockiert habe, sei er mehrmals gebeten worden, wegzutreten. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach habe auch nicht dargelegt, wie lange die Blockade hätte dauern müssen, damit sie aus ihrer Sicht strafbar gewesen wäre. Sie sei mit ihrem Ehemann im kleinen Lift blockiert gewesen und habe nicht entrinnen können. Sie seien dem Beschuldigten völlig ausgeliefert gewesen.