Beschuldigte noch handgreiflich werde. Die Behauptung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, wonach der Beschuldigte keine Nutzungseinschränkung beabsichtigt habe, sei unverständlich. Der Beschuldigte habe sie und ihren Ehemann an der Liftnutzung gehindert, weil er sie zum Gespräch habe stellen wollen. Er habe auf Mitfahren entschieden und in den Lift gedrängt. Die Ankündigung, die Polizei zu rufen, habe ihn jedenfalls zu Beginn nicht im Mindesten beeindruckt. Er habe erst zur Besinnung kommen müssen, bevor er sich zurückgezogen habe.